Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

rest2rent Event GmbH · Stresemannstr. 375, 22761 Hamburg · HRB 182098 (Amtsgericht Hamburg) · USt-IdNr. DE 363028009 · Stand 04.07.2026

1. Allgemeines

1.1 Für alle Verträge zwischen uns und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, solange sie nicht unterzeichnet übersandt werden.

2.2 Werden Angebote nach Angaben des Kunden oder beauftragter Dritter erstellt, haften wir nicht für die Richtigkeit und Eignung dieser Angaben, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

2.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Preise, Zahlungen und Stornierungen

3.1 Angebotspreise gelten, sofern nicht als Einzelleistungen angefragt, nur bei Erteilung des ungeteilten Auftrages.

3.2 Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und gesondert abzurechnen.

3.3 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preisangaben als Gesamtpreise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preisangaben netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist.

3.4 Wurde die vereinbarte Anzahlung nicht spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn geleistet, können wir die Leistungserbringung verweigern. Der Kunde wird hierdurch nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

3.4a Sofern nicht abweichend vereinbart, sind 30 % der vereinbarten Vergütung als Anzahlung binnen sieben Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig. Über die restliche Vergütung — zuzüglich etwaiger Mehrleistungen und abzüglich etwaiger Minderleistungen — erstellen wir nach der Veranstaltung eine Schlussrechnung, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsende. Die Schlusszahlung ist binnen sieben Tagen nach Zugang der Schlussrechnung ohne Abzug fällig.

3.5 Fälligkeit. Rechnungen sind, soweit kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart oder auf der Rechnung ausgewiesen ist, binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

3.5.1 Verzugseintritt. Der Verzug richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 286 BGB). Ist für eine Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt (insbesondere für die Anzahlung nach Ziffer 3.4a), tritt Verzug ohne Mahnung mit Ablauf dieses Termins ein (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Im Übrigen tritt Verzug ein, wenn der Kunde auf eine nach Fälligkeit zugegangene Mahnung nicht leistet; ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Ist der Kunde Verbraucher, gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn er in der Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).

3.5.2 Verzugszinsen. Im Verzug ist die Geldschuld zu verzinsen: gegenüber Verbrauchern mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), gegenüber Unternehmern mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

3.5.3 Pauschale bei Unternehmern. Ist der Kunde Unternehmer, können wir bei Verzug mit einer Entgeltforderung zusätzlich die gesetzliche Pauschale von 40,00 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Pauschale fällt je Entgeltforderung nur einmal an; Anzahlungs- und Schlussrechnung sind jeweils eigenständige Entgeltforderungen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist (§ 288 Abs. 5 S. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern wird diese Pauschale nicht erhoben.

3.5.4 Mahnkosten. Die erste Zahlungserinnerung ist kostenfrei. Für jede weitere Mahnung nach Verzugseintritt können wir Ersatz der uns tatsächlich entstehenden Kosten (insbesondere Porto und Material) als Verzugsschaden verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.6 Als Rechnungsadresse gilt die Anschrift im Briefkopf der Auftragsbestätigung; sie ist für beide Parteien bindend, solange keine abweichende Anschrift mitgeteilt wurde. Für nachträgliche Änderungen bereits zugestellter Rechnungen auf Kundenwunsch berechnen wir 12,50 € pro Änderung. Ist der Kunde eine Privatperson, sind uns Geburtsdatum und -ort mitzuteilen.

3.7 Stornierung durch den Kunden (außerhalb gesetzlicher Möglichkeiten): 3.7.1 Bei kompletter Stornierung schuldet der Kunde folgende Prozentsätze der vereinbarten Vergütung (Arrangements, Raummiete, Reservierungen, Sonstiges): • nach Versendung der Buchungsbestätigung: mind. 15 % • bis 180 Tage vorher: 20 % • bis 150 Tage vorher: 30 % • bis 120 Tage vorher: 40 % • bis 90 Tage vorher: 50 % • bis 60 Tage vorher: 75 % • bis 30 Tage vorher: 90 % • kurzfristiger: 100 %

3.7.2 Bei Stornierung ausschließlich der Leistungen Bewirtung/Catering (ohne Veranstaltungsräume): • nach Buchungsbestätigung: 30 % • bis 60 Tage vorher: 60 % • bis 30 Tage vorher: 75 % • bis 15 Tage vorher: 90 % • kurzfristiger: 100 %

3.7.3 Grundlage ist die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Teilnehmerzahl. Eine Reduzierung um bis zu 10 % ist einmalig bis spätestens 10 Werktage vor Beginn kostenfrei möglich.

3.7.4 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.7.5 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen; das Empfangsdatum gilt als Stornodatum.

4. Durchführung und Abnahme von Veranstaltungen

4.1 Der Ablauf wird einvernehmlich festgelegt und im Vertrag fixiert.

4.2 Kurzfristige Änderungen am Veranstaltungstag werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung Vertragsbestandteil; Mehrkosten können berechnet werden.

4.3 Bei zwingenden Umständen behalten wir uns in Abstimmung mit dem Kunden eine Datumsänderung vor. Bei Gefährdung von Teilnehmern oder Equipment (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien) kann die Veranstaltung auch kurzfristig abgesagt oder abgebrochen werden.

4.4 Der Kunde leistet unseren Anweisungen Folge und ist für seine Gäste verantwortlich.

4.5 Bei Überschreitung des vereinbarten Zeitraums können zusätzliche Aufwendungen berechnet werden.

4.6 Das Einbringen von Dekoration, Mobiliar, Technik u. Ä. durch den Kunden bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Mitgebrachte Speisen und Getränke bedürfen ebenfalls der Zustimmung; diese kann von einer Servicegebühr / einem Korkgeld abhängig gemacht werden.

4.7 Eingebrachte Gegenstände müssen örtlichen Vorschriften (Feuerschutz etc.) entsprechen und sind binnen 2 Stunden nach Veranstaltungsende zu entfernen.

4.8 Behördliche Erlaubnisse beschafft der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer, entrichtet der Kunde unmittelbar an den Gläubiger.

4.9 Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung zum genannten Fertigstellungstermin verpflichtet; die Abnahme erfolgt regelmäßig anlässlich von Generalproben/Probeläufen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

5. Gewährleistung

5.1 Der Kunde prüft die Leistung bei Abnahme und rügt Mängel unverzüglich; spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende müssen uns Mängelrügen zugehen. Rügen zur Durchführung sind unverzüglich während der Veranstaltung mitzuteilen, damit Abhilfe möglich ist.

5.2 Als Gewährleistung kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangt werden; Art und Weise nach unserem Ermessen.

5.3 Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Minderung oder Rücktritt möglich.

5.4 Wir können die Mängelbeseitigung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht erfüllt hat.

6. Haftung

6.1 Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haften wir nur, wenn der Kunde seine Zahlungspflichten erfüllt hat.

6.2 Für Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, haften wir nicht, außer bei vorsätzlicher/grob fahrlässiger Verletzung der Auswahl- und Überwachungspflicht.

6.3 Wir haften nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

6.4 Für andere als Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften wir nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.5 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, in der Regel begrenzt auf die Höhe des Honorars.

7. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

7.1 Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) und kommt der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande (§ 312c BGB), besteht nach § 312g Abs. 1 BGB grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.

7.2 Kein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das ist bei der Buchung unserer Eventlocation einschließlich Bewirtungs-, Service- und Veranstaltungsleistungen für einen konkreten Veranstaltungstermin der Fall. Dies gilt auch für die zeitweise Überlassung unserer Räumlichkeiten ohne Bewirtungs- und Serviceleistungen (Dry-Hire) für einen konkreten Termin. Für solche Buchungen gelten anstelle eines Widerrufsrechts die vereinbarten Stornobedingungen (Ziffer 3.7).

8. Schlussbestimmungen

8.1 Wir nutzen personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG (Datenschutzerklärung: www.rest2rent.de/datenschutz).

8.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

8.3 Rechte aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit unserer Zustimmung übertragbar.

8.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hamburg.

8.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.

8.6 Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).

Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Bei Widersprüchen oder Auslegungsfragen ist die deutsche Fassung maßgeblich.